dr. Ákos Kricsfalussy

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dr. Kricsfalussy Ákos ügyvédi iroda (ungarisch)
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 dr. Ákos Kricsfalussy

1984-1989  Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Szeged (in Ungarn)
1989 Promotion Univ. Szeged
1989-1993  Rechtsreferendar und Staatsanwalt in Ungarn
1993-1999 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Bayreuth (Deutschland)
1999-2001 Rechtsreferendar in Bayreuth
seit 2001 Rechtsanwalt

 

Schwerpunkte:  

  • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

  • internationales Privatrecht

  • Firmengründung

  • Transportrecht

  • Versicherungsrecht

  • Eintreibung von Firmenforderungen

  • Arbeitsrecht

  • ungarisches Recht

  • ungarisch- und deutschsprachige Rechtsberatung

 

Am 1. Mai 2004 wurde die erste Phase der größten Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union vollzogen und seitdem ist Ungarn Mitglied der EU. Mit der „EU-Osterweiterung“ ist die Teilung des europäischen Kontinents endgültig überwunden. Der EU gehören durch die EU-Osterweiterung Teil 2 mittlerweile 27 Länder an.

Die Globalisierung bietet für die gesamte  Wirtschaft und auch für die Bevölkerung riesige Chancen.

Das vereinte Europa ist aus der Sicht vieler Unternehmen ein attraktiver Absatzmarkt und Wirtschaftsstandort. Die Erschließung dieses Absatzmarktes ist  jedoch von vielen juristischen Unwägbarkeiten  begleitet.

Damit die deutschen und ungarischen Firmen von diesen neuen Möglichkeiten erfolgreich Gebrauch machen können, bietet

Rechtsanwalt dr.  Ákos Kricsfalussy

in seiner „deutsch-ungarischen Rechtsanwaltskanzlei“ grenzüberschreitende Dienstleitungen mit den oben aufgezählten Schwerpunkten an.  

Der Kanzleiinhaber betreut des Weiteren ungarische Arbeitnehmer oder Einzelunternehmer, welche in Deutschland Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung benötigen.

Sämtliche grenzüberschreitende Dienstleitungen werden in der Kanzlei sowohl deutsch als auch ungarisch angeboten.

Der Rechtsanwalt dr. Ákos Kricsfalussy verfügt sowohl in Deutschland als auch in Ungarn über eine komplette juristische Ausbildung mit allen Abschlüssen und eine langjährige Berufserfahrung. Diese Doppelqualifikation des Kanzleiinhabers ermöglicht es ihm,  die beiden Rechtssysteme betreffenden juristischen Fragen zu beantworten und den Mandanten individuell in beiden Sprachen in den oben beschriebenen Rechtsbereichen zu beraten und zu betreuen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich mit Ihren Rechtsproblemen und Rechtsfragen, sowohl das deutsche als auch das ungarische Recht betreffend, an mich wenden und mir Ihr Vertrauen  entgegenbringen würden.

 

dr. Ákos Kricsfalussy 

Rechtsanwalt