Über mich und die
Zielrichtung meiner Kanzlei
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dr.
Ákos Kricsfalussy
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1984-1989
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Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Szeged (in Ungarn)
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1989
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Promotion Univ.
Szeged
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1989-1993
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Rechtsreferendar
und Staatsanwalt in Ungarn
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1993-1999
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Studium der
Rechtswissenschaft an der Universität in
Bayreuth
(Deutschland)
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1999-2001
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Rechtsreferendar in
Bayreuth
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seit 2001
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Rechtsanwalt
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Schwerpunkte:
-
Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
-
internationales
Privatrecht
-
Firmengründung
-
Transportrecht
-
Versicherungsrecht
-
Eintreibung
von
Firmenforderungen
-
Arbeitsrecht
-
ungarisches Recht
-
ungarisch- und deutschsprachige Rechtsberatung
Am
1. Mai 2004 wurde die erste Phase der größten Erweiterung in der Geschichte der
Europäischen Union vollzogen und seitdem ist Ungarn Mitglied der
EU. Mit der
„EU-Osterweiterung“ ist
die Teilung des europäischen Kontinents endgültig überwunden. Der
EU gehören durch die EU-Osterweiterung Teil 2 mittlerweile 27 Länder an.
Die
Globalisierung bietet für die gesamte
Wirtschaft und auch für die Bevölkerung riesige Chancen.
Das
vereinte Europa ist aus der Sicht vieler Unternehmen ein attraktiver
Absatzmarkt und Wirtschaftsstandort. Die Erschließung dieses
Absatzmarktes ist jedoch
von vielen juristischen Unwägbarkeiten
begleitet.
Damit
die deutschen und ungarischen Firmen von diesen neuen Möglichkeiten
erfolgreich Gebrauch machen können, bietet
Rechtsanwalt
dr. Ákos Kricsfalussy
in
seiner „deutsch-ungarischen Rechtsanwaltskanzlei“ grenzüberschreitende
Dienstleitungen mit den oben aufgezählten Schwerpunkten an.
Der
Kanzleiinhaber betreut des Weiteren ungarische
Arbeitnehmer oder Einzelunternehmer, welche in Deutschland Rechtsberatung
oder anwaltliche Vertretung
benötigen.
Sämtliche
grenzüberschreitende Dienstleitungen werden in der Kanzlei sowohl deutsch
als auch ungarisch
angeboten.
Der
Rechtsanwalt dr.
Ákos Kricsfalussy verfügt
sowohl
in
Deutschland
als
auch in Ungarn
über eine komplette juristische Ausbildung mit allen Abschlüssen
und
eine langjährige Berufserfahrung. Diese Doppelqualifikation des
Kanzleiinhabers ermöglicht es ihm,
die beiden Rechtssysteme betreffenden juristischen Fragen zu
beantworten und den Mandanten individuell in beiden Sprachen in
den
oben
beschriebenen Rechtsbereichen zu beraten und zu betreuen.
Ich
würde mich freuen, wenn Sie sich mit Ihren Rechtsproblemen und
Rechtsfragen,
sowohl
das deutsche
als
auch
das ungarische Recht
betreffend,
an
mich wenden und
mir
Ihr Vertrauen
entgegenbringen würden.
dr.
Ákos Kricsfalussy
Rechtsanwalt
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